Teilnahmebedingungen

Fotowettbewerb der Evangelischen Stiftung Hephata, Mönchengladbach

DER FOTOWETTBEWERB IST BEENDET!

1. Zielsetzung
Leben, Liebe, Freiheit, Fairness, Zuversicht sind zentrale Begriffe des evangelischen Glaubens. Ziel des Fotowettbewerbs „tiefen – schärfen“ ist es, mit Fotos zu diesen Begriffen Impulse zu geben, beim „Tiefen“ und „Schärfen“ der persönlichen Orientierung auf christliche Werte.

2. Termine
Einsendeschluss für die Wettbewerbsbeiträge ist Freitag der 10. März 2017. Die Prämierung erfolgt im März 2017 durch eine Fachjury.

3. Teilnahme
Alle Personen ab 18 Jahren können am Wettbewerb teilnehmen. Ausgenommen sind Jurymitglieder sowie Beschäftigte der Abteilung Kommunikation der Evangelischen Stiftung Hephata. Pro Person kann ein Wettbewerbsbeitrag – bestehend aus maximal fünf Fotos – eingereicht werden. Die Teilnahme ist kostenlos mit Ausnahme der Übermittlungskosten, die den Teilnehmenden entstehen.

4. Inhaltliche Anforderungen an die Beiträge
Die Wettbewerbsbeiträge sollen zukünftigen Betrachterinnen und Betrachtern Impulse und Anregungen zu den christlichen Werten – Leben, Liebe, Freiheit, Fairness, Zuversicht – geben. Idealerweise werben die künstlerischen und qualitativ hochwertigen Fotos zur persönlichen Orientierung an den genannten Werten. Die eingereichten Bilder werden als künstlerische Werke verstanden.
Darstellungen, die gegen einschlägige gesetzliche oder behördliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstoßen, d.h. jugendgefährdende, pornografische, rassistische, gewaltverherrlichende, volksverhetzende oder beleidigende Inhalte sind unzulässig. Ebenso können Beiträge abgelehnt werden, die einen diffamierenden Charakter haben oder dem vorgegebenen Thema nicht entsprechen. Hephata behält sich in diesem Fall vor, die eingesandten Fotos ohne Angabe von Gründen aus dem Wettbewerb auszuschließen, ohne das der Einsendende mit einem neuen Beitrag nochmals am Wettbewerb teilnehmen kann. Eine Benachrichtigung über den Ausschluss findet nicht statt.

5. Formale Anforderungen an die Beiträge
Die eingereichten Beiträge dürfen nicht älter als 24 Monate und noch nicht vorab publiziert worden sein. Eine hohe technische Qualität der Fotos wird vorausgesetzt, Composings sind nicht zugelassen. Grundsätzlich sind hoch aufgelöste Bilddaten ( maximale Dateigröße 4MB mit einer Mindestauflösung von 300dpi bei 20×30 cm) zusammen mit den folgenden Unterlagen und Informationen einzureichen: 
1. Name der Fotografin/des Fotografen
2. Kontaktdaten der Fotografin/des Fotografen
3. Titel des Werkes
4. Zuordnung des Werkes zu einem der fünf Themenbereiche (Leben, Liebe, Freiheit, Fairness, Zuversicht)
5. Kurzer erläuternder Text zur Intention des Werkes
6. Aufnahmedatum des Fotos
7. Informationen zu Ort und Rahmenbedingungen des Fotoschootings
8. Gegebenenfalls Einverständniserklärungen abgebildeter Personen als Schon-Kopie sowie die Erklärung der abgebildeten Personen, dass diese den Hinweis zum Datenschutz gemäß Ziff. 14 der Teilnahmebedingungen ebenfalls zur Kenntnis genommen haben.
9. Gegebenenfalls unwiderrufliche Einverständniserklärung des Inhabers, der Inhaberin des Ortes/Grundstücks oder der Anlage, sofern die Fotos innerhalb von Betriebsanlagen oder Orten/Grundstücken von Dritten erstellt werden, bzw. Teile davon auf dem Wettbewerbsbeitrag abgelichtet sind.
Das Einreichen von Beiträgen erfolgt ausschließlich online: Die Bilddaten mit den begleitenden Informationen werden Hephata als Download-Link über ein Online-Formular zur Verfügung gestellt, welches unter www.tiefen-schaerfen.de aufgerufen werden kann. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wählen die Plattform frei aus, laden ihre Wettbewerbsbeiträge hoch und geben den Download-Link in das entsprechende Formular ein. Dabei gewährleisten sie, dass die hochgeladenen Daten allein für Hephata im Rahmen des Fotowettbewerbs abrufbar sind. Ist der Link bei Hephata eingegangen, werden die Daten innerhalb von 10 Werktagen abgerufen. Über den Eingang des Wettbewerbsbeitrags erhält der Absender eine Eingangsbestätigung. Einmal eingereichte Beiträge dürfen nachträglich nicht mehr verändert werden. Eingereichte analoge Fotos oder Datenträger werden nicht berücksichtigt, nicht zurückgesandt und gehen in das Eigentum der Stiftung Hephata über.

6. Jury
Die Bewertung der Werke erfolgt nach einer Hephata-internen Vorauswahl durch eine Fachjury. Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Mitglieder der Jury:
1. Susanne Beimann, Fotografin, Dortmund
2. Dr. Johann Hinrich Claussen, Kulturbeauftragter des Rates der EKD
3. Rainer Danne, DGPh, Leiter VH Iserlohn, Städt. Galerie Iserlohn
4. Christian Dopheide, Theologischer Vorstand Ev. Stiftung Hephata
5. Prof. Dr. Beate Hofmann, Kirchliche Hochschule Wuppertal/Bethel
6. André Klusen, Fotograf, Web Manager Hephata, MAV Mitglied
7. Janine Süss. Atelier Strichstärke, Vertreterin Klienten
8. Klaus-Dieter Tichy, Kaufmännischer Vorstand Ev. Stiftung Hephata
9. Denisa Richters, Redaktionsleiterin der Rheinischen Post M’gladbach

7. Prämierung
Für die Beteiligung am Wettbewerb erhalten die Teilnehmenden weder eine Vergütung noch einen Aufwendungsersatz. Die 52 besten Wettbewerbsbeiträge (Einzelfotos) werden prämiert. Die Preisgelder und Preise dafür staffeln sich wie folgt:
1. Preis 3.000,00 Euro und Publikation des Werkes
2. Preis 2.000,00 Euro und Publikation des Werkes
3. Preis 1.000,00 Euro und Publikation des Werkes
4. bis 52. Preis Publikation des jeweiligen Werkes
Bewertet werden die künstlerisch stärksten Fotos, unabhängig von der
Verteilung nach Themenbereichen. Unter den Preisen 4 bis 52 werden
wertvolle Sachprämien verlost.

8. Publikation der Wettbewerbsergebnisse
Über den Wettbewerb und seine Ergebnisse wird im HephataMagazin, Tiefen-Schaerfen.de, der Internetseite der Stiftung Hephata und im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung Hephata in weiteren Medien berichtet werden. Außerdem soll mit den 52 prämierten Werken ein Kalender für das Jahr 2018 erstellt werden. Mit dem Einreichen der Beiträge erklären sich die Teilnehmenden, deren Werke prämiert wurden, mit der Publikation ihrer Fotos in den vorgenannten Werken und deren medienübergreifenden Publikation in Wort und Bild einverstanden. Auf die Regelung in Ziffer 10 der Teilnahmebedingungen wird verwiesen.

9. Ausstellung der prämierten Wettbewerbsergebnisse
Darüber hinaus ist geplant einen großen Teil der prämierten Fotos in Form einer Ausstellung zugänglich zu machen, erstmalig beim Deutschen Evangelischen Kirchentag vom 24. bis 28 Mai in Berlin. Mit dem Einreichen ihrer Beiträge erklären sich die Teilnehmenden, der Beiträge prämiert wurden, mit deren öffentlicher Ausstellung einverstanden. Auf die Regelungen in Ziffer 10 der Teilnahmebedingungen wird verwiesen.

10. Bildrechte
1. Mit dem Einreichen ihres Beitrages sichern die Teilnehmenden zu, die eingereichten Fotografien selbst angefertigt zu haben und räumen Hephata das Recht ein, die übermittelten Wettbewerbsbeiträge in körperlicher Form zu verwerten. Dieses Recht umfasst insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Ausstellungsrecht (§§ 19 bis 22 Urhebergesetz)
2. Des Weiteren räumen die Teilnehmenden der Stiftung Hephata das Recht ein, die übermittelten Wettbewerbsbeiträge in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht auf öffentliche Wiedergabe). Dieses Recht umfasst insbesondere das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das Senderecht, das Recht der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger und das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung (§§ 19 bis 22 Urhebergesetz)
3. Die Teilnehmenden räumen Hephata das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung an den übermittelten Wettbewerbsbeiträgen ein, z.B. zum Zweck der Präsentation. Auch entsprechend bearbeitete oder umgestaltete Fassungen, z.B. Ausschnitte der Fotos können wie vorstehend in Ziffer 10 Absatz 1 und 2 beschrieben genutzt werden.
4. Die Nutzungsrechte nach Maßgabe der vorstehenden Absätze werden ausschließlich der Stiftung Hephata räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt eingeräumt. Die Teilnehmenden verzichten durch Einreichung der Wettbewerbsbeiträge ausdrücklich darauf, Dritten Nutzungsrechte an den Wettbewerbsbeiträgen einzuräumen.
5. Die Teilnehmenden stimmen zu, dass Hephata berechtigt ist, die vorstehend genannten Rechte an den Wettbewerbsbeiträgen zugunsten Dritter weiter zu übertragen oder Unterlizenzen einzuräumen. Eine kommerzielle Nutzung der Fotos im Sinne einer entgeltlichen Weiterübertragung oder Unterlizenzierung zugunsten Dritter ist nicht vorgesehen.
6. Die Teilnehmenden vereinbaren mit Hephata, dass eine Urheberrechtsbezeichnung in medienspezifischer Form angebracht wird.
7. Soweit vertraglich nichts anderes vorgesehen ist, gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.
8. Die Teilnehmenden sichern zu, dass die von ihnen eingereichten Bilder frei von Rechten Dritter sind und dass ihrer Nutzung durch Hephata insbesondere keine Rechte abgebildeter Personen am eigenen Bild und sonstige Persönlichkeitsrechte sowie Recht von Anlagen- oder Grundstücksinhabern entgegenstehen. Sollten Rechte abgebildeter Personen zu berücksichtigen sein, holen die Teilnehmenden vorab eine gültige und hinsichtlich der vorstehend genannten Nutzungs- und Weitergaberechte der Stiftung Hephata ausreichende Einverständniserklärung der Betroffenen ein. Dies betrifft alle Personen, die auf dem Foto zu sehen sind, auch wenn zum Beispiel eine Person nur im Hintergrund des Fotos zu erkennen ist. Die vorbezeichnete(n) Einverständniserklärung(en) ist/sind den einzureichenden Unterlagen als Scan-Kopie(n) beizufügen und auf Wunsch von Hephata im Original vorzulegen. Bei fehlenden oder unzureichenden Einverständniserklärungen der abgebildeten Personen bei Teilnahmeschluss ist die weitere Berücksichtigung der Fotos am Wettbewerb ausgeschlossen, ohne dass es hierzu einer Benachrichtigung der Teilnehmenden bedarf.
9. Die Teilnehmenden sichern des Weiteren zu, dass der Wettbewerbsbeitrag keine Urheber- und Markenrechte verletzt, er bzw. sie die Abbildungen selbst und auf eigene Kosten hergestellt hat und somit alleiniger Inhaber bzw. alleinige Inhaberin der betroffenen Urheber- und Nutzungsrechte an den übermittelten Inhalten ist. Erkennbare Abbildungen von urheberrechtlich geschützten Werken, Marken oder Labels auf dem Wettbewerbsbeitrag sind nicht zulässig und begründen eine Nichtberücksichtigung der Hephata-internen Vorauswahl.
10. Sollten Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellen die Teilnehmenden die Stiftung Hephata von allen Ansprüchen frei und zwar einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtverteidigung.

11. Nicht prämierte Wettbewerbsbeiträge
Nicht prämierte elektronisch übermittelte Wettbewerbsbeiträge werden im Anschluss an das Auswahlverfahren direkt und vollständig gelöscht. Somit kommt es nicht zu einer Übertragung von Rechten an den nichtprämierten Wettbewerbsbeiträgen.

12. Vorzeitige Beendigung des Wettbewerbs
Liegt ein wichtiger Grund vor, behält Hephata sich vor, den Wettbewerb ohne Vorankündigung zu unterbrechen oder zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn ein ordnungsgemäße Durchführung des Fotowettbewerbs aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Es bestehen keinerlei Ansprüche der Teilnehmenden gegenüber Hephata bei Unterbrechung oder vorzeitiger Beendigung des Wettbewerbs.

13. Rechtsfolgen bei Verstoß gegen Teilnahmebedingungen
Einzelne Personen bzw. deren Wettbewerbsbeitrag können im Übrigen von der Teilnahme ausgeschlossen werden, insbesondere wenn ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder versuchte Manipulation vorliegt. In diesem Fall behält Hephata sich rechtliche Schritte vor, insbesondere wenn Dritte wegen Rechtsverletzung Ansprüche an Hephata anmelden. Preisgelder können bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen auch noch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden. Bei Ausschluss bestehen keinerlei Ansprüche der Teilnehmenden gegenüber Hephata.

14. Haftung
Hephata übernimmt keine Haftung für den Verlust oder eventuelle Beschädigung an den eingereichten Wettbewerbsbeiträgen.

15. Sonstiges
Sollten einzelne Bestandteile dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Geltung der übrigen Teilnahmebedingungen davon unberührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem Zweck der ungültigen Bestimmung entspricht.

16. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Mönchengladbach. Anwendung findet das deutsche Recht.

17. Hinweise zum Datenschutz
Für die Teilnahme an diesem Fotowettbewerb ist die Angabe von persönlichen Daten über das vorbezeichnete Online-Formular notwendig. Die mit den Wettbewerbsbeiträgen eingesendeten personenbezogenen Daten der Teilnehmenden werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt soweit dies zur Durchführung des Wettbewerbs erforderlich ist. Personenbezogenen Daten der Teilnehmenden können auch an die Mitglieder der Jury übermittelt werden, sofern dies zur Durchführung des Wettbewerbs erforderlich ist. Sollte eine Übermittlung von Daten an weitere Dritte erforderlich sein, werden die Teilnehmenden über diese Übermittlung informiert. Ohne ihre ausdrückliche Einwilligung werden darüber hinaus keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Die Teilnehmenden erklären sich hiermit ausdrücklich einverstanden.
Im Falle einer Prämierung erklären sich die Preisträger mit der Veröffentlichung des eigenen Namens und Wohnortes in den unter Punkt 8 genannten Medien und bei der unter Punkt 9 genannten Ausstellung zum Wettbewerb einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe der Gewinner auf den Webseiten der Stiftung Hephata und deren Social Media Plattformen ein.
Die mit den Wettbewerbsbeiträgen eingesendeten personenbezogenen Daten der abgebildeten Personen werden ebenfalls ausschließlich zu dem vorbezeichneten Zweck erhoben, verarbeitet und/oder genutzt. Die personenbezogenen Daten der abgebildeten Personen werden umgehend gelöscht, sofern keine Einwilligung vorliegt oder diese von der betroffenen Person widerrufen wird.
Die Einwilligung der Teilnehmenden in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten kann jederzeit per E-Mail an ………… widerrufen werden. Bei einem Widerruf ist die Teilnahme an diesem Fotowettbewerb ausgeschlossen.
Die Stiftung Hephata hat die technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden. Für einen leider nie ganz auszuschließenden Missbrauch übernimmt Hephata keine Haftung.

18. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit ihrer elektronischen Teilnahmeerklärung stimmen die Teilnehmenden den hier beschriebenen Teilnahmebedingungen für den Fotowettbewerb „tiefen – schärfen“ zu.